Allgemeine Geschäftsbedingungen Offene Seminare
Für Verbraucher besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Details finden Sie in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
meta-works!® Institute for advanced business training
Dr. rer. pol. Jan Wessel
Leipziger Straße 16
90765 Fürth
Tel: +49 (0) 911 971 50 18
Fax: +49 (0) 911 971 50 19
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn meta-works!® mit der Durchführung des Seminars vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Der Teilnehmer gibt mit Teilnahme an dem Seminar seine ausdrückliche Zustimmung zum Erlöschen seines Widerrufsrechtes.
Ende der Widerrufsbelehrung
meta-works!® institute for advanced business training (nachfolgend meta-works!®) fair play Angebot:
Wir buchen Ihre Anmeldung in der Reihenfolge der verbindlichen schriftlichen Anmeldung (beschränkte Teilnehmerzahl). Damit Sie sich möglichst bald und risikofrei anmelden können, gilt Folgendes:
Im Falle eines Rücktritts werden:
bis 10 Wochen vor Seminarbeginn 10 %
innerhalb der letzten 8 Wochen vor Beginn 25 %
innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn 50 %
innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn 80 %
ab dem Seminarbeginn 100 %
des Seminarbeitrags einbehalten, sofern kein Ersatzteilnehmer
gestellt wird, oder jemand aus der Warteliste nachrücken kann (wenn das
kurzfristig möglich ist).
Bei Nichterscheinen ohne vorheriger Absage ist der gesamte
Seminarbeitrag fällig, außer es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt.
Nichtzustandekommen/Absage:
Seminare können auch ohne Angaben von Gründen abgesagt bzw.
verschoben werden. Sollte dies eintreffen, informieren wir Sie so rasch
wie möglich (per Email, Post oder telefonisch):
wir teilen Ihnen den Ersatztermin mit – ist der für Sie nicht möglich,
bekommen Sie den Seminarbeitrag rückerstattet oder gutgeschrieben.
Die Rückerstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen
ohne Verzinsung. Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Rückerstattung
allfälliger Stornokosten für Reise und Aufenthalt, Verdienstentgang,
o.Ä..
Qualitätssicherung:
Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Seminar auszuschließen, wenn
sie die Sicherheit der Teilnehmer gefährden der den Ablauf des
Seminares so stören, dass der Lernerfolg der Gruppe gefährdet ist.
In diesen Fällen erhält dieser Teilnehmer den Seminarbeitrag
aliquot (halbtägige Abrechnung) refundiert, abzüglich einer einmaligen
Bearbeitungsgebühr von Euro 100,-.
Bei Ausscheiden aus dem Seminar auf Wunsch des Teilnehmers
entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Seminarbeitrages
oder sonstiger Kosten und Spesen.
Zahlungskonditionen:
Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge
fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. beginnend mit dem Tag des
Seminars in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, sämtliche
Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter oder nicht erfolgter
Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen. Die angegebenen
Teilnahmegebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen 19 %
MwSt. Im Seminarpreis ist eine Pausenverpflegung (2 x täglich)
enthalten. Reise-, Aufenthalts- und sonstige Verpflegungskosten sind vom
Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst zu tragen.
Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für
die Teilnahme wird eine physische und psychische Gesundheit
vorausgesetzt. Die Teilnahme stellt keine medizinische Behandlung oder
Psychotherapie dar.
Teilnehmer/innen haften für durch sie verursachte Schäden selbst.
Datenschutz und Einwilligung des/der Teilnehmer:
Die Teilnehmer sowie Firmen als Auftraggeber willigen darin ein,
dass die im Zuge der Anmeldung erhaltenen Daten (Firma, Name, Adresse,
Telefon/Mobil, E-mail und weitere) unter Beachtung der Bestimmungen des
geltenden Datenschutzgesetzes gespeichert und zu eigenen Zwecken genutzt
werden. Die Speicherung der Daten erfolgt bis auf Widerruf auf
unbestimmte Zeit.
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per Brief oder
E-Mail widerrufen werden. Die Teilnehmer sowie Firmen als Auftraggeber
erklären sich einverstanden, auf Referenzlisten von meta-works!®
aufzuscheinen und ihre Feedbacks für dessen Öffentlichkeitsarbeit zur
Verfügung zu stellen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während
des gesamten Seminars Fotos, Audio- und ev. Videoaufnahmen gemacht
werden und erklären sich einverstanden, dass dieses Material zu
Studienzwecken verwendet und/oder veröffentlicht werden darf.
Verpflichtungserklärung:
Die einzelnen Teilnehmer versichern hiermit an Eides statt, dass:
• weder sie, noch bei Firmen als Auftraggeber seine Mitarbeiter jemals Kurse
von Scientology besucht haben.
• sie bzw. die Firma als Auftraggeber, nicht nach der Technologie von L.
Ron Hubbard arbeiten.
• weder sie, noch bei Firmen als Auftraggeber seine Mitarbeiter
nach der
Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse
und/
oder Trainings/Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron
Hubbard besuchen.
• sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines
Unternehmens
(zur Durchführung seiner Trainings/ Seminare/Kongresse)
ablehnen.
Copyright, Urheber- und Markenrechte:
Alle Rechte der Seminarunterlagen bleiben bei Dr. Jan Wessel. Sie
dürfen weder reproduziert, gescannt, elektronisch gespeichert,
vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt
werden.
Allgemeine Bedingungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit
diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen
Bedingungen ist Sitz von meta-works!®, Fürth.
meta-works® institute for advanced business training
Inhaber: Dr. Jan Wessel
Leipziger Str. 16
D-90765 Fürth
Fon: +49 911 9715018
Fax: +49 911 9715019
E-Mail: office@meta-works.de
www.meta-works.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmentrainings
PRÄAMBEL
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind
integrierender Bestandteil von Kooperationsverträgen, die eine
ganzheitliche Betreuung von Auftraggebern durch
meta-works!® institute for advanced business training zum Gegenstand haben.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der
Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(3) meta-works!® institute for advanced business
training ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige
unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche
Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Betreuungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass meta-works!®
institute for advanced business training auch ohne deren besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sind.
(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die
gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete
Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der
Betreuungstätigkeit von dieser informiert werden.
(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und meta-works!®
institute for advanced business training bedingt, dass diese über
vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen
Fachgebieten - umfassend informiert wird.
§ 1 Geltungsbereich, Umfang und Vertragsgestaltung
(1) Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und meta-works!®
institute for advanced business training über die beiderseitig zu
erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen
der Schriftform.
(2) Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, wenn
ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Geschäftsbedingungen
werden den Verträgen beigefügt.
(3) Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
§ 2 Leistungen und Umfang des Beratungsauftrages
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Siehe dazu Präambel (5)
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle
Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der
Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von meta-works!®
institute for advanced business training zu verhindern. Dies gilt
insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der
Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums der EA/Urheberrecht/Nutzung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Betreuungsauftrages von meta-works!®
institute for advanced business training, ihren Mitarbeitern und
Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten,
Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe,
Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für
Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche
und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von
meta-works!® institute for advanced business training an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung von meta-works!® institute for advanced business training dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen von meta-works!®
institute for advanced business training zu Werbezwecken durch den
Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt meta-works!® institute for advanced business training zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) meta-works!® institute for advanced business training verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.
(4) Im Hinblick darauf, dass die durchgeführten Schulungs- und Betreuungsleistungen geistiges Eigentum von meta-works!®
institute for advanced business training sind, gilt das Nutzungsrecht
derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene
Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.
Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des
Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige
Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach
sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) meta-works!® institute for advanced business
training ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende
Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Betreuungsleistung zu beseitigen.
Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von meta-works!®
institute for advanced business training zu vertreten sind. Dieser
Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten
Leistung von meta-works!® institute for advanced business training.
(3) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von meta-works!® institute for advanced business training zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) meta-works!® institute for advanced business
training, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten
sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber
als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Dies gilt insbesondere auch
für die Honorarvereinbarung.
(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann meta-works!® institute for advanced business training schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
(3) meta-works!® institute for advanced business
training darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen
über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des
Auftraggebers aushändigen.
(4) Diese Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung
des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche
Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5) meta-works!® institute for advanced business
training ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen
der Zweckbestimmungen des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte
verarbeiten zu lassen. meta-works!® institute for advanced
business training gewährleistet gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
meta-works!® institute for advanced business training
überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen,
Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten
werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
§ 9 Honoraranspruch
§ 10 Terminänderungen
(1) Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch meta-works!® institute for advanced business training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, von meta-works!® institute for advanced business training
nicht zu vertretenen Umständen, nicht eingehalten werden, ist meta-works!®
institute for advanced business training unter Ausschluss jeglicher
Schadensersatzpflicht berechtigt, einen Ersatztermin zu stellen.
(2) Kann vom Auftraggeber ein Termin nicht wahrgenommen werden,
werden innerhalb von 6 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%,
innerhalb von 3 Monaten 75% und innerhalb von 2 Monaten 100% des
vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
§ 11 Anzuwendendes Recht, Vertragsänderung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, wird
dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte nicht berührt.
(3) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
(4) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von meta-works!® institute for advanced business training
(5) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort von meta-works!® institute for advanced business training zuständig.