Allgemeine Geschäftsbedingungen Offene Seminare
meta-works!® institute for advanced business training (nachfolgend meta-works!®) fair play Angebot:
Wir buchen Ihre Anmeldung in der Reihenfolge der verbindlichen schriftlichen Anmeldung (beschränkte Teilnehmerzahl). Damit Sie sich möglichst bald und risikofrei anmelden können, gilt Folgendes:
Im Falle eines Rücktritts werden:
bis 10 Wochen vor Seminarbeginn 10 %
innerhalb der letzten 8 Wochen vor Beginn 25 %
innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn 50 %
innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn 80 %
ab dem Seminarbeginn 100 %
des Seminarbeitrags einbehalten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, oder jemand aus der Warteliste nachrücken kann (wenn das kurzfristig möglich ist).
Bei Nichterscheinen ohne vorheriger Absage ist der gesamte Seminarbeitrag fällig, außer es wird ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt.
Nichtzustandekommen/Absage:
Seminare können auch ohne Angaben von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden. Sollte dies eintreffen, informieren wir Sie so rasch wie möglich (per Email, Post oder telefonisch):
wir teilen Ihnen den Ersatztermin mit – ist der für Sie nicht möglich,
bekommen Sie den Seminarbeitrag rückerstattet oder gutgeschrieben. Die Rückerstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Verzinsung. Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Rückerstattung allfälliger Stornokosten für Reise und Aufenthalt, Verdienstentgang, o.Ä..
Qualitätssicherung:
Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Seminar auszuschließen, wenn sie die Sicherheit der Teilnehmer gefährden der den Ablauf des Seminares so stören, dass der Lernerfolg der Gruppe gefährdet ist.
In diesen Fällen erhält dieser Teilnehmer den Seminarbeitrag aliquot (halbtägige Abrechnung) refundiert, abzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von Euro 100,-.
Bei Ausscheiden aus dem Seminar auf Wunsch des Teilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten und Spesen.
Zahlungskonditionen:
Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. beginnend mit dem Tag des Seminars in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter oder nicht erfolgter Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen. Die angegebenen Teilnahmegebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen 19 % MwSt. Im Seminarpreis ist eine Pausenverpflegung (2 x täglich) enthalten. Reise-, Aufenthalts- und sonstige Verpflegungskosten sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst zu tragen.
Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für die Teilnahme wird eine physische und psychische Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnahme stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar.
Teilnehmer/innen haften für durch sie verursachte Schäden selbst.
Datenschutz und Einwilligung des/der Teilnehmer:
Die Teilnehmer sowie Firmen als Auftraggeber willigen darin ein, dass die im Zuge der Anmeldung erhaltenen Daten (Firma, Name, Adresse, Telefon/Mobil, E-mail und weitere) unter Beachtung der Bestimmungen des geltenden Datenschutzgesetzes gespeichert und zu eigenen Zwecken genutzt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt bis auf Widerruf auf unbestimmte Zeit.
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per Brief oder E-Mail widerrufen werden. Die Teilnehmer sowie Firmen als Auftraggeber erklären sich einverstanden, auf Referenzlisten von meta-works!® aufzuscheinen und ihre Feedbacks für dessen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während des gesamten Seminars Fotos, Audio- und ev. Videoaufnahmen gemacht werden und erklären sich einverstanden, dass dieses Material zu Studienzwecken verwendet und/oder veröffentlicht werden darf.
Verpflichtungserklärung:
Die einzelnen Teilnehmer versichern hiermit an Eides statt, dass:
• weder sie, noch bei Firmen als Auftraggeber seine Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben.
• sie bzw. die Firma als Auftraggeber, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten.
• weder sie, noch bei Firmen als Auftraggeber seine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Trainings/Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen.
• sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens (zur Durchführung seiner Trainings/ Seminare/Kongresse) ablehnen.
Copyright, Urheber- und Markenrechte:
Alle Rechte der Seminarunterlagen bleiben bei Dr. Jan Wessel. Sie dürfen weder reproduziert, gescannt, elektronisch gespeichert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Allgemeine Bedingungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Sitz von meta-works!®, Fürth.
meta-works® institute for advanced business training
Inhaber: Dr. Jan Wessel
Leipziger Str. 16
D-90765 Fürth
Fon: +49 911 9715018
Fax: +49 911 9715019
E-Mail: office@meta-works.de
www.meta-works.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmentrainings
PRÄAMBEL
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
(1) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind integrierender Bestandteil von Kooperationsverträgen, die eine ganzheitliche Betreuung von Auftraggebern durch
meta-works!® institute for advanced business training zum Gegenstand haben.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(3) meta-works!® institute for advanced business training ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Betreuungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass meta-works!® institute for advanced business training auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Betreuungstätigkeit von dieser informiert werden.
(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und meta-works!® institute for advanced business training bedingt, dass diese über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.
§ 1 Geltungsbereich, Umfang und Vertragsgestaltung
(1) Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und meta-works!® institute for advanced business training über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
(2) Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Geschäftsbedingungen werden den Verträgen beigefügt.
(3) Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
§ 2 Leistungen und Umfang des Beratungsauftrages
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Siehe dazu Präambel (5)
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von meta-works!® institute for advanced business training zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums der EA/Urheberrecht/Nutzung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Betreuungsauftrages von meta-works!® institute for advanced business training, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von meta-works!® institute for advanced business training an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung von meta-works!® institute for advanced business training dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen von meta-works!® institute for advanced business training zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt meta-works!® institute for advanced business training zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) meta-works!® institute for advanced business training verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.
(4) Im Hinblick darauf, dass die durchgeführten Schulungs- und Betreuungsleistungen geistiges Eigentum von meta-works!® institute for advanced business training sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) meta-works!® institute for advanced business training ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Betreuungsleistung zu beseitigen. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von meta-works!® institute for advanced business training zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung von meta-works!® institute for advanced business training.
(3) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von meta-works!® institute for advanced business training zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) meta-works!® institute for advanced business training, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Dies gilt insbesondere auch für die Honorarvereinbarung.
(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann meta-works!® institute for advanced business training schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
(3) meta-works!® institute for advanced business training darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(4) Diese Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5) meta-works!® institute for advanced business training ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. meta-works!® institute for advanced business training gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. meta-works!® institute for advanced business training überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
§ 9 Honoraranspruch
§ 10 Terminänderungen
(1) Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch meta-works!® institute for advanced business training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, von meta-works!® institute for advanced business training
nicht zu vertretenen Umständen, nicht eingehalten werden, ist meta-works!® institute for advanced business training unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, einen Ersatztermin zu stellen.
(2) Kann vom Auftraggeber ein Termin nicht wahrgenommen werden, werden innerhalb von 6 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 3 Monaten 75% und innerhalb von 2 Monaten 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
§ 11 Anzuwendendes Recht, Vertragsänderung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, wird dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte nicht berührt.
(3) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von meta-works!® institute for advanced business training
(5) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort von meta-works!® institute for advanced business training zuständig.